§ 2 Vertragslaufzeit bei Geschäftsraummietvertrag

Warum ist die Vereinbarung einer bestimmten Vertragslaufzeit bei Geschäftsraummietverhältnissen wichtig ?

Saturday, 12 September 2015 | | A | | | Be the first to comment!
Wenn ein gewerblicher Mietvertrag nicht für eine bestimmte vereinbart wird, ist er jederzeit mit der gesetzlichen Kündigungsfrist kündbar.
Wenn ein gewerblicher Mietvertrag nicht für eine bestimmte vereinbart wird, ist er jederzeit mit der gesetzlichen Kündigungsfrist kündbar. (c) iconmonstr.com

Wohnraummietverträge können in der Regel nur auf unbestimmte Zeit abgeschlossen werden. Das ist bei gewerblichen Mietverhältnissen anders. Hier können feste Vertragslaufzeiten vereinbart werden. Wird umgekehrt eine feste Vertragslaufzeit nicht vereinbart, kann der Mietvertrag jederzeit von beiden Parteien mit der gesetzlichen Frist gekündigt werden. Im Einzelfalls muss also genau prüfen, ob das gewollt ist. Nach § 580 a) Abs. 2 BGB beträgt die Kündigungsfrist für Geschäftsräume regelmäßig ein halbes Jahr, jeweils zum Quartalsende.

Grundsätzlich gibt es drei Varianten:

  • Vertrag ohne feste Laufzeit, dann kann jederzeit mit gesetzlicher Frist gekündigt werden
  • Vertrag mit fester Laufzeit ohne Option
  • Vertrag mit fester Laufzeit mit Option für den Mieter

In unserem Mietvertrag ist unter § 2 Ziffer 2.1 genau anzugeben, welche Vertragslaufzeit gewählt wird, oder ob das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit abgeschlossen wird.

Bei Zeitmietverträgen kann dem Mieter auch gem. Ziffer 2.2 ein Optionsrecht eingeräumt werden. Das versetzt den Mieter in die Lage, einseitig den Mietvertrag um eine bestimmte Laufzeit zu verlängern, ohne dass der Vermieter Einwendungen hiergegen erheben kann.

Regelmäßig haben Geschäftsräume ein Interesse daran, einen angestammten Geschäftssitz beibehalten zu können. Andererseits hat jeder Unternehmer das Risiko, dass er sich nach einer bestimmten Vertragslaufzeit vergrößern oder verkleinern kann. Mit dem Optionsrecht sichert sich der Mieter einerseits die Möglichkeit, bei Nichtausübung der Option aus dem Mietvertrag auszusteigen. Andererseits kann er mit der Ausübung der Mietoption sich seinen Mietvertrag für einen weiteren längeren Zeitraum sichern. Der Vermieter ist in diesem Fall an die vereinbarten Vertragsbedingungen gebunden und hat keine Möglichkeit vorzeitige Kündigungen auszusprechen.

Es können auch mehrere Optionsrechte hintereinander gelten, so kann zum Beispiel dem Mieter ein zweimaliges Optionsrecht zur Verlängerung des Mietvertrages um jeweils 5 Jahre eingeräumt werden.


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