§ 3 Grundmiete oder Nettomiete

Was ist bei der Vereinbarung über die Miete zu beachten?

Saturday, 12 September 2015 | | A | | | Be the first to comment!
Der Vermieter kann neben der Grundmiete auch zur Mehrwertsteuer optueren. Hat der Vermieter zur Mehrwertsteuer optiert, so fallen auch für die erhobenen Betriebs- und Nebenkosten Mehrwertsteuer an.
Der Vermieter kann neben der Grundmiete auch zur Mehrwertsteuer optueren. Hat der Vermieter zur Mehrwertsteuer optiert, so fallen auch für die erhobenen Betriebs- und Nebenkosten Mehrwertsteuer an. (c) iconmonstr.com

Grundmiete

In unserem Vertragsmuster wird unter § 3 die Grundmiete geregelt und unter § 4 eine Regelung über die Betriebskosten getroffen. Die Grundmiete wird ohne Mehrwertsteuer vereinbart. Optiert der Vermieter zur Mehrwertsteuer, sollte dies ausdrücklich im Vertrag vereinbart werden.

Optionsrechte

Hintergrund ist, dass nach § 4 Nr. 12 a) UStG Mietverhältnisse grundsätzlich nicht der Mehrwertsteuerpflicht unterliegen. Dennoch hat der Vermieter die Möglichkeit, diesen Grundsatz zu durchbrechen und nach § 9 Abs. 1 UStG zur Umsatzsteuer optieren.
Das kann für den Vermieter zum Beispiel sinnvoll sein, weil hier durch ein Vorsteuerabzug beim optierenden Unternehmer ermöglicht wird. Dies kann bei Bau- und Sanierungskosten für den Vermieter günstig sein.

klare Regelung im Mietvertrag

Wichtig ist, dass der Mietvertrag hierzu eine klare Regelung enthält.

Hat der Vermieter zur Mehrwertsteuer optiert, so fallen auch für die erhobenen Betriebs- und Nebenkosten Mehrwertsteuer an.



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