Grundmiete
In unserem Vertragsmuster wird unter § 3 die Grundmiete geregelt und unter § 4 eine Regelung über die Betriebskosten getroffen. Die Grundmiete wird ohne Mehrwertsteuer vereinbart. Optiert der Vermieter zur Mehrwertsteuer, sollte dies ausdrücklich im Vertrag vereinbart werden.
Optionsrechte
Hintergrund ist, dass nach § 4 Nr. 12 a) UStG Mietverhältnisse grundsätzlich nicht der Mehrwertsteuerpflicht unterliegen. Dennoch hat der Vermieter die Möglichkeit, diesen Grundsatz zu durchbrechen und nach § 9 Abs. 1 UStG zur Umsatzsteuer optieren.
Das kann für den Vermieter zum Beispiel sinnvoll sein, weil hier durch ein Vorsteuerabzug beim optierenden Unternehmer ermöglicht wird. Dies kann bei Bau- und Sanierungskosten für den Vermieter günstig sein.
klare Regelung im Mietvertrag
Wichtig ist, dass der Mietvertrag hierzu eine klare Regelung enthält.
Hat der Vermieter zur Mehrwertsteuer optiert, so fallen auch für die erhobenen Betriebs- und Nebenkosten Mehrwertsteuer an.