Auch im Mietvertrag kann der Übergabezustand festgehalten werden.
Es besteht im Mietvertrag die Möglichkeit, bei vorhandenen Mängeln vertraglich zu regeln, wer diese unter welchen Umständen zu beseitigen hat. Je genauer und ausführlicher die Vertragsparteien hier Regelungen treffen. Desto weniger Streitpotential verbleibt bei der Durchführung des Mietverhältnisses.