§ 13 Zustand der Mieträume

Grundsätzlich ist bei Vertragsbeginn die Erstellung eines Übergabeprotokolls zu empfehlen. Aber nicht nur mit einem Übergabeprotokoll kann der Zustand bei Vertragsbeginn dokumentiert werden.

Tuesday, 29 September 2015 | | A | | | Be the first to comment!
Nicht nur mit einem Übergabeprotokoll kann der Zustand der Mietsache bei Vertragsbeginn dokumentiert werden. Auch im Mietvertrag kann der Übergabezustand festgehalten werden.
Nicht nur mit einem Übergabeprotokoll kann der Zustand der Mietsache bei Vertragsbeginn dokumentiert werden. Auch im Mietvertrag kann der Übergabezustand festgehalten werden. (c) iconmonstr.com

Auch im Mietvertrag kann der Übergabezustand festgehalten werden.

Es besteht im Mietvertrag die Möglichkeit, bei vorhandenen Mängeln vertraglich zu regeln, wer diese unter welchen Umständen zu beseitigen hat. Je genauer und ausführlicher die Vertragsparteien hier Regelungen treffen. Desto weniger Streitpotential verbleibt bei der Durchführung des Mietverhältnisses.


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