Außerdem ist der Mieter dazu berechtigt, die vereinbarte Kaution in 3 gleichen Raten verteilt auf 3 Monate zu entrichten. Die Übergabe der Wohnung an den Mieter kann daher nicht von der vollständigen Zahlung der Mietkaution abhängig gemacht werden. Der Vermieter kann die Übergabe der Wohnung lediglich von der Zahlung der ersten Kautionsrate abhängig machen.