Insbesondere ist es für die Praxis wichtig, die Lage der Wohnung innerhalb eines mehrgeschossigen Wohngebäudes genau anzugeben. Befinden sich mehrere Wohnungen auf derselben Etage, ist auch anzugeben, ob die Wohnung jeweils von der Straße aus betrachtet links, rechts oder in der Mitte einer jeden Etage liegt. Sollte der Platz des Mietvertragsformulars für die Beschreibung der Wohnung im Einzelfall nicht ausreichen, können Ergänzungen auch in einem Anhang beschrieben werden oder unter § 27 unter sonstige Vereinbarungen vorgenommen werden.
Garage und Gartennutzung
Unser Vertragsmuster stellt zwar die Möglichkeit zur Verfügung, eine Garage als mitvermietet anzugeben. Dennoch empfehlen wir, für etwa vorhandene Garagen oder Stellplätze einen gesonderten Mietvertrag zu vereinbaren. Dies vereinfacht später die Möglichkeit, separate Mieterhöhungen für die Garage durchzuführen.
Bei der Gartennutzung in Mehrfamilienhäusern sollte genau geprüft werden, was geregelt wird. Wenn dem Mieter im Mietvertrag die alleinige Gartennutzung versprochen wird, kann er dies im Laufe des Mietverhätnisses auch für sich beanspruchen. Daher ist in solchen Fällen dringend darauf zu achten, dass die Möglichkeit zur Gartennutzung oder eine Gartenmitbenutzung nicht doppelt vergeben wird. Auch kann sich der Vermieter einen Widerruf vorbehalten.
Die Angabe, mit wie vielen Personen der Mieter die Wohnung nutzen wird, ist insbesondere für Betriebskostenabrechnungen wichtig.
Warum wir unter § 2 Abs. 4 einen Hinweis auf das Übergabeprotokoll geben, wird in unseren Hinweisen auf die Schönheitsreparaturklausel erläutert.