Es macht Sinn, wenn man sich vor Vertragsabschluss den Personalausweis des Mieters zeigen lässt. Genauso halten wir es für erforderlich, sich vor Vertragsabschluss eine ausführliche Erklärung des Mieters über seine persönlichen Verhältnisse geben zu lassen. Wenn die Möglichkeit besteht, die Bonität des Mieters gesondert zu prüfen, sollte davon Gebrauch gemacht werden. Als Vermieter kann man sich viele Unannehmlichkeiten ersparen, wenn man vor Vertragsschluss genau prüft, auf wen man sich einlässt.
Unser Mietvertragsformular gibt daher die Möglichkeit, Angaben zur Personalausweisnummer zu machen. Unser Vordruck geht von zwei Personen auf der Mieterseite aus, in der Regel wird es sich um Eheleute oder um Lebenspartner handeln. Es ist aber auch denkbar, dass eine dritte oder auch vierte Partei als Mieter in dem Mietvertrag mit aufgenommen wird. Das kann bei Wohngemeinschaften sinnvoll und erforderlich sein.
Je mehr Vertragspartner auf der Mieterseite, desto mehr Personen stehen im Haftungsfall zur Verfügung
Grundsätzlich gilt für den Vermieter: Je mehr Vertragspartner auf der Mieterseite, desto mehr Personen stehen im Haftungsfall zur Verfügung. In diesem Zusammenhang stellt unser Vertragsmuster auch noch einmal klar, dass mehrere Mieter gegenüber dem Vermieter als Gesamtschuldner haften. Das bedeutet, dass der Vermieter jeden einzelnen Mieter im Zweifelsfalle auf die volle Miete in Anspruch nehmen kann. Die Mieter müssen dann untereinander einen Ausgleich vornehmen.
Wird der Mietvertrag für den Vermieter durch einen Verwalter abgeschlossen, so ist es sinnvoll, diese Vertretung im Mietvertrag kenntlich zu machen. Dies hat Vorteile, wenn der Verwalter später auch berechtigt sein soll, Mieterhöhungsverlangen im Namen des Vermieters zu stellen oder Kündigungen oder dergleichen auszusprechen. Für diese Fälle ist ein im Mietvertrag als Vertreter benannter Verwalter ohne weitere Vorlage einer Vollmacht in der Lage, entsprechende Erklärungen abzugeben.