Die Frage, welches der richtige Mietvertrag für Wohnraum ist, ist nicht leicht zu beantworten.
Ein Vertragsformular ist immer nur ein Muster oder eine Anregung, jeder Vertragsschluss muss individuell überdacht und angepaßt werden. Wir haben für unser Vertragsmuster einige für uns wichtige Regelungsmöglichkeiten so gut wir konnten formularmäßig erfaßt. Keinesfalls ist es vollständig und wird jeder auch nur denklichen Regelungssituation gerecht. Es ersetzt auch keine im Einzelfall erforderliche, fundierte Rechtsberatung. Sie können unseren Wohnraummietvertrag auf eigene Verantwortung benutzen.
Das Formular für den Wohnraummietvertrag muss sorgfältig ausgefüllt werden. Dabei wird davon ausgegangen, dass der Vertragsanwender den Inhalt des Vertrages versteht und richtig umsetzt. Die Regelungsmöglichkeiten unter § 3 Abs.1 sind z.B. Alternativen, sie können natürlich nicht kumulativ gewählt werden. Ebenso die Regelungsvarianten unter § 4 Abs.1. Wir gehen davon aus, dass die Vertragspartner hier sorgfältig arbeiten.
Besonderes Augenmerk sollte der Schönheitsreparaturklausel gelten. Der Bundesgerichtshof hat mit seinen 3 aktuellen Urteilen vom 18. März 2015 – VIII ZR 185/14; VIII ZR 242/13; VIII ZR 21/13 einen weiteren Riegel vor gängige Schönheitsrepar-Regelungen geschoben. Anknüpfungspunkt ist, dass einem Mieter, der eine nicht vollständig renovierte Wohnung bei Vertragsbeginn übernimmt, nicht zur Durchführung von Schönheitsreparaturen verpflichtet werden können soll, wenn er dabei auch die Gebarauchsspuren seines Vormieters mitbeseitigen muss. Das führt nach unserer Auffassung dazu, dass eine Schönheitsreparaturklausel nur noch dann wirksam vereinbart werden kann, wenn die Wohnung bei Vertragsbeginn renoviert ist und das auch beweisfähig dokumentiert wird. In diesem Zusammenhang beachten Sie bitte § 2 Abs.4 und § 14 Abs.2 des Vertragsmusters.
Daneben hat es der BGH auch als zulässig angesehen, dem Mieter im Falle einer nicht oder nicht vollständig renoviert übergebenen Wohnung eine angemessene Kompensation zu gewähren. Dabei ist es aber wichtig, dass der gewährte Ausgleich angemessen ist.
Unsere Vertragsmuster sind nach bestem Wissen und Gewissen erstellt und bearbeitet. Wir verstehen die Formulare als Regelungsbeispiele und können keine Haftung übernehmen. Jede Klausel steht für den Rechtsanwender immer unter dem Risiko, dass ein Gericht einzelne Regelungen für unwirksam hält, das zeigen insbesondere die drei zitierten Entscheidungen des BGH. Auch bei Ihnen lagen gängige Regelungen vor, die über viele Jahrzehnte vielfach unbeanstandet in Gebrauch waren.